Unfallchirurgie

Wir sind eine anerkannte Praxis für Unfallchirurgie. Auch Schul-, Arbeits- und Wegeunfälle werden bei uns sofort behandelt. Wir besitzen die Zulassung, als so genannte „Durchgangsärzte“ zu arbeiten, was bedeutet, dass für die erwähnten Unfälle Berufsgenossenschaften zuständig sind. Ein Durchgangsarzt ist fachlich versiert und wurde eigens für Unfallmedizin ausgebildet.Um dies zu belegen, muss er eine berufsgenossenschaftliche Prüfung ablegen und regelmäßige Weiterbildungen besuchen. Bei uns bekommen Sie durch diese zusätzliche Qualifizierung schnellstmöglich eine Heilbehandlung. Anhand unseres Befundes entscheiden wir, ob eine weitere Behandlung in einem Krankenhaus notwendig ist. Außerdem informieren wir die Berufsgenossenschaft, die die Kosten der Behandlung trägt.

Besonders bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls müssen wir als Durchgangsärzte hinzugezogen werden. Wenn keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, die Verletzung aber mehr als eine Woche lang behandelt werden muss, ist ebenfalls ein Besuch beim Durchgangsarzt notwendig.

Als Durchgangsarzt müssen wir strenge Kriterien hinsichtlich der fachlichen Qualifikation und Praxisausstattung erfüllen. Unserer Kompetenz und Erfahrung können Sie jederzeit voll vertrauen.